GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Diese Lieferungsbedingungen sind für alle Liefer- und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unserem Kunden rechtsverbindlich. Sie gelten spätestens mit dem Empfang der Ware als angenommen.
2. Angebot und Auftragserteilungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Beschreibung des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich. Farb,- und Maßabweichungen bleiben vorbehalten. Lieferverträge sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt sind. Sollten bei Reparaturarbeiten notwendige Arbeiten, welche vorher nicht ersichtlich sind auftreten, werden Sie im Sinne des Kunden in Ordnung gebracht, ohne den Kunden zu benachrichtigen, wenn der Aufwand bis zu 10 °10 oder max. 100,00 Euro vom Auftragswert des Angebots oder Auftragsbestätigung nicht übersteigt.
3. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Werk, wenn nicht anders vereinbart.
4. Verpackung
Eventuell erforderliche Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet, jedoch nicht zurückgenommen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern eine vorzeitige Lieferung im Sinne der Vertragspartner gerechtfertig ist, können die Durchführungsbestimmungen Ausnahmen von dieser Regelung festsetzen. Zahlung hat sofort in verlustfreier Kasse zu erfolgen, wenn nicht anders vereinbar. Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck oder Bank-, Giroüberweisung. Aufarbeitung, Reparatur- und Lohnarbeiten sind sofort Bar rein netto Kasse zahlbar.
6. Zahlungsverzug
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch in Höhe von 5 0/o über EZB-Diskontsatz berechnet.
Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet.
7. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt nach Eingang und Klarstellung der Unterlagen und nach Auftragsbestätigung, bestätigte Lieferzeiten werden möglichst eingehalten, wenn nicht unvorhersehbare Betriebsstörungen oder Stockungen in der Materialzufuhr eintreten. Vom Kunden angegebene Liefertermine sind für uns, wenn nicht bestätig, nicht bindend. Zwischen Bestellung und Lieferwunsch müssen mindestens 10 Arbeitstage liegen bzw. kürzere Lieferzeiten von uns bestätigt werden. Eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen behalten wir uns vor. Nachlieferfrist darf erst nach Überschreitung des Liefertermins gestellt werden.
8. Reklamation
Reklamationen können wir nur anerkennen, wenn Sie diese innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anmelden. Bei nicht rechtzeitiger Benachrichtigung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Ware als einwandfrei genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir zuerst nur zur Nacharbeit, Nachlieferung bzw. Gewährleistung verpflichtet, Eine Wandlung bzw. eine Rücknahme der Ware bedarf grundsätzlich unsere Zustimmung.
9. Eigentumsvorbehalt
Der volle Eigentumsvorbehalt gilt auch nach eventueller Weiterbehandlung, Weiterverarbeitung und Weiterverkauf usw. bis zur endgültigen Bezahlung aller offenstehenden Forderungen. Jede Sicherungsübereignung oder Verpfändung gegenüber Dritter ist ohne unsere schriftliche Zustimmung ungültig.
Die gelieferte, mit erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt behaftete Ware, die noch nicht vollständig bezahlt ist bzw. noch der Saldohaftung unterliegt, hat der Käufer gegen Gefährdung wie Wasser, Brand usw. in voller Höhe zu versichern, sofern die Ware beim Käufer durch bestehende Versicherungen nicht mitdeckt ist. Die im Schadensfalle hieraus gegen die Versicherung geltend zu machenden Ansprüche sind im Voraus an den Verkäufer abzutreten.
10. Streitigkeiten
Streitigkeiten aus dem Vertrag werden durch das ordentliche Gericht oder vereinbartes Schiedsgericht entschieden. Wenn das Schiedsgericht nicht ausschließlich zuständig vereinbar ist, ist als zuerst angerufene Gericht zuständig.
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